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Wir sind Ansprechpartner für alle Mitarbeitenden.
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Wir wollen die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, im Rahmen unserer Möglichkeiten, verbessern und erhalten.
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Wir verstehen uns als natürliches Gegenüber zur Geschäftsführung und den Dienststellenleitungen.
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Wir unterliegen der Schweigepflicht auch nach Ausscheiden aus dem Gremium nach §22 Mitarbeitervertretungsgesetz.
Innerhalb des Gremiums sind wir der Schweigepflicht entbunden, um den Synergieeffekt nutzen zu können. -
Jedes Jahr im Oktober findet eine zentrale Mitarbeitendenversammlung für alle Mitarbeitenden statt. Die Teilnahme ist Arbeitszeit.
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Einmal im Jahr laden wir gemeinsam mit den Dienststellenleitungen alle Mitarbeitenden zu einem Betriebsausflug ein.
Schweigepflicht
Wir „MAVlerInnen“ haben nach § 22 MVG Schweigepflicht gegenüber Dritten - auch nach Ausscheiden aus dem Gremium.
Unser Büro in der Alexandrastraße 5 bietet einen geschützten Raum. Die Mitarbeitenden können schriftlich, telefonisch oder persönlich mit den Mitgliedern der MAV Kontakt aufnehmen. Innerhalb des Gremiums sind wir der Schweigepflicht entbunden, um den Synergieeffekt nutzen zu können.
Ist ein Mitglied der MAV von einer Anfrage betroffen, so wird sie selbstverständlich gehört, ist aber bei den Beratungen ausgeschlossen.
Weitere Informationen gibt es auch immer aktuell auf der Homepage der Arbeitsrechtlichen Kommission: https://www.ark-bayern.de/