Dekanatssynode

Die Dekanatssynode ist das „Parlament“ der Protestanten im evangelisch-lutherischen Dekanatsbezirk Aschaffenburg.  Christinnen und Christen aus unterschiedlichen Berufen und Lebenssituationen bestimmen den Kurs der Kirche entscheidend mit.

Die Dekanatssynode  wird nach jeder Kirchenvorsteherwahl neu gebildet.  D.h., sie konstituiert sich entsprechend der Amtszeit der Kirchenvorstände für die Dauer von sechs Jahren. Ihr gehören mit Sitz und Stimme an:der Dekan und seine zwei Stellvertreter, Senior und stellv. Senior/in, aus den Kirchengemeinden je ein Pfarrer / eine Pfarrerin sowie bis zu drei KirchenvorsteherInnen,  berufene Mitglieder und Repräsentanten kirchlicher Einrichtungen (z.B. des Diakonischen Werkes) und kirchliche Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben (z.B. der Jugendreferent oder der/die KirchenmusikerIn).

Unsere Dekanatssynode zählt annähernd 100 Mitglieder. Sie tagt einmal im Jahr und ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

Die Leitung der Dekanatssynode obliegt dem Präsidium, welchem außer dem Dekan zwei von der Dekanatssynode gewählte Mitglieder - und zwar Laien - angehören. Die drei Präsidiumsmitglieder sind gleichberechtigt.

Die Synode soll das ganze evangelische Leben in Dekanatsbezirk im Blick haben. Deshalb wird darauf geachtet, dass aus allen Bereichen des Dekanats Mitglieder vertreten sind und auch Vertreter/Vertreterinnen der Jugend, der Diakonie und anderer Arbeitsbereiche berufen werden.

Die Dekanatssynode fördert die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden untereinander und mit den übergemeindlichen Diensten im Dekanatsbezirk. Sie tauscht Erfahrungen über das Gemeindeleben, die Diakonie und über sämtliche kirchlichen Arbeitsfelder aus. Ferner vertritt sie kirchliche Anliegen in der Öffentlichkeit.

Viele Entscheidungen müssen schnell getroffen werden und können deshalb nicht bis zur Sitzung der Dekanatssynode warten.

Deshalb wählt die Dekanatssynode als ihre ständige Vertretung einen regelmäßig tagenden Dekanatsausschuss. Dem Dekanatsausschuss gehören Mitglieder der Dekanatssynode an. Darüber hinaus kann der Dekanatsauschuss zusätzlich weitere Mitglieder berufen. Der Dekanatsausschuss ist ein beschließender Ausschuss. Das bedeutet, dass Anträge z.B. aus den Kirchengemeinden hier behandelt und beschlossen werden.

Der Dekan erstattet der Synode einen Bericht über das geistliche Leben und die kirchliche Arbeit im Dekanatsbezirk sowie über die Arbeit des Dekanatsausschusses.