- Wir sind Ansprechpartner für alle Kolleg*innen.
- Wir wollen die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, im Rahmen unserer Möglichkeiten, verbessern und erhalten.
- Wir verstehen uns als natürliches Gegenüber zur Geschäftsführung und den Dienststellenleitungen.
- Wir unterliegen der Schweigepflicht auch nach Ausscheiden aus dem Gremium nach §22 Mitarbeitervertretungsgesetz.
- Einmal im Jahr, meistens im Oktober, findet eine zentrale Mitarbeiterversammlung für alle Mitarbeitenden statt. Die Teilnahme ist für alle Mitarbeiter*innen Arbeitszeit.
- Einmal im Jahr laden wir gemeinsam mit den Dienststellenleiter*innen alle Mitarbeitenden zu einem gemeinsamen Betriebsausflug ein.
Schweigepflicht
Wir „MAVlerInnen“ haben nach § 22 MVG Schweigepflicht gegenüber Dritten - auch nach Ausscheiden aus dem Gremium.
Unser Büro in der Alexandrastraße 5 bietet einen geschützten Raum. Die Mitarbeitenden können schriftlich, telefonisch oder persönlich mit den Mitgliedern der MAV Kontakt aufnehmen. Innerhalb des Gremiums sind wir der Schweigepflicht entbunden, um den Synergieeffekt nutzen zu können.
Ist ein Mitglied der MAV von einer Anfrage betroffen, so wird sie selbstverständlich gehört, ist aber bei den Beratungen ausgeschlossen.
Weitere Informationen gibt es auch immer aktuell auf der Homepage der Arbeitsrechtlichen Kommission: https://www.ark-bayern.de/
Wichtige Unterlagen für Sie
freistellung_buss_und_bettag.pdf546.99 KB